|

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein absolutes Muss für alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Im Falle einer Berufsunfähigkeit erhält man aus dem Versorgungswerk nur dann Rentenzahlungen, wenn die ärztliche Tätigkeit komplett aufgegeben wird. Tritt die BU (z. B. wegen Unfallfolgen) bereits zu einem Zeitpunkt ein, zu dem noch keine ausreichenden BU-Rentenansprüche im Versorgungswerk erworben sind, droht sogar der Verlust der gewohnten bürgerlichen Existenz. Wir bieten jede Form von BU-Absicherung an, egal Risiko-BU, BU-Einschluss in eine Basisrentenversicherung oder ein besonderes BU-Renditemodell. In jedem Falle haben alle BU-Verträge über uns u. a. immer folgende besondere Merkmale: Rahmenvertragskonditionen Vollständiger Verweisungsverzicht Vereinfachte Risikoprüfung Einschluss der Infektionsklausel für Ärzte
|
|